Arbeitgeber:innen sind seit 2013 gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, neben physischen auch psychischen Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu beurteilen. Ziel ist es, sämtliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder größtmögliche Minimierung der Gefährdungen abzuleiten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist weniger komplex, als es zunächst erscheint – mit einer strukturierten Vorgehensweise lässt sie sich effektiv umsetzen:
Evaluation von Arbeitsbedingungen
Evaluation von Arbeits- und Organisationsprozessen
Faktoren am Arbeitsplatz, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsmotivation, die geistige und emotionale Gesundheit sowie das Wohlbefinden auswirken.
mittels schriftlicher oder mündlicher Befragung Ihrer Mitarbeitenden.
nach berufsspezifischen und internen, strukturellen Belastungen.
Welche Methode für ein Unternehmen geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Unternehmensgröße, der Branche sowie den Berufsgruppen.
Diese Verfahren verschaffen Unternehmen einen groben Überblick über interne psychische Gefährdungen.
Beispiel: Prüfliste der Unfallversicherung Bund und Bahn.
Screening-Verfahren wie COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) oder KFZA (Kurzfragebogen zur Arbeitsplatzanalyse) erfassen psychische Gefährdungen differenziert und ermöglichen eine Auswertung nach Berufsgruppen.
Ich empfehle, die psychische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit internen Ressourcen – wie der Personalabteilung oder dem Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements – durchzuführen. Dies fördert die Akzeptanz und das Vertrauen der Mitarbeitenden in den Prozess.
Bei einer erstmaligen Durchführung oder beim Einsatz eines Screening-Verfahrens ist jedoch die punktuelle Einbindung einer Arbeitspsychologin bzw. eines Arbeitspsychologen sinnvoll.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psyche) erfolgt in sieben Schritten und nimmt etwa 12–15 Monate bis zur Auswertung der Ergebnisse in Anspruch. Eine vorausschauende und sorgfältige Planung ist – wie bei jedem Projekt – entscheidend für den Erfolg.







Als Arbeitspsychologin unterstütze ich Sie gern bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.