Arbeitgeber:innen sind seit 2013 gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, neben physischen auch psychischen Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu beurteilen. Ziel ist es, sämtliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder größtmögliche Minimierung der Gefährdungen abzuleiten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist weniger komplex, als es zunächst erscheint – mit einer strukturierten Vorgehensweise lässt sie sich effektiv umsetzen:
Evaluation von Arbeitsbedingungen
Evaluation von Arbeits- und Organisationsprozessen
Faktoren am Arbeitsplatz, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsmotivation, die geistige und emotionale Gesundheit sowie das Wohlbefinden auswirken.
mittels schriftlicher oder mündlicher Befragung Ihrer Mitarbeitenden.
nach berufsspezifischen und internen, strukturellen Belastungen.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psyche) erfolgt in sieben Schritten und nimmt etwa 12–15 Monate bis zur Auswertung der Ergebnisse in Anspruch. Eine vorausschauende und sorgfältige Planung ist – wie bei jedem Projekt – entscheidend für den Erfolg.







Wissenschaftlich fundierte Fragebögen, z.B.:
Ein grobes Einstiegsverfahren, das einen ersten Überblick über mögliche psychische Belastungen gibt.
z.B. Kurzbefragungen mit wenigen Fragen und einer dichotomen Antwortskala (trifft eher zu / trifft eher nicht zu)
Screeningverfahren erheben Gefährdungen differenzierter, zeigen Belastungsschwerpunkte auf und ermöglichen eine Auswertung nach Berufsgruppen oder Arbeitsbereichen.
z.B. umfangreichere Fragebögen mit einer differenzierten Antwortscala und Branchenspezifika
Die Identifizierung psychischer Gefährdungen kann in Unternehmen durch interne, unabhängige Personen erfolgen – etwa durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder die Personalabteilung. Wenn entsprechende Kompetenzen vorhanden sind, empfehle ich diese zu nutzen.
Bei einer erstmaligen Durchführung oder beim Einsatz eines Screening-Verfahrens ist jedoch die punktuelle Einbindung einer Arbeitspsychologin / eines Arbeitspsychologen sinnvoll.
Ein Fragebogen zeigt wo Gefährdungen auftreten – die folgenden Methoden erklären, warum (Ursache), Zusammenhänge und was getan werden kann (Lösung).
Diese Expertenverfahren sind tiefgehende Analyseverfahren, welche fachlich von Arbeits- und Organisationspsychologen:innen durchgeführt werden:
Als Arbeitspsychologin unterstütze ich Sie gern bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.