Arbeitspsychologie im Arbeitsschutz

Arbeitspsychologie im Arbeitsschutz (ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2)

bedeutet mentaler Gesundheitsschutz - nicht Gesundheitsförderung

Arbeitsbedingungen verursachen nachweislich psychische Erkrankungen, wenn sie gesundheitsschädlich gestaltet sind – unabhängig von individuellen Persönlichkeitsmerkmalen. Deshalb wurde die Prävention psychischer Erkrankungen 2013 ausdrücklich in den gesetzlichen Arbeitsschutz aufgenommen.

Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen im Arbeitsschutz haben denselben gesetzlichen Auftrag wie Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erfüllen. Denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 verfolgen ein gemeinsames Ziel:

Prävention – die Erhaltung der mentalen und körperlichen Gesundheit von Beschäftigten.

Daraus ergibt sich ein arbeitspsychologisches Präventionskonzept für die mentale Gesundheit auf drei Ebenen:

Primärprävention

✅ Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen nach arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen.
✅ Psychische Gesundheitsrisiken in der Organisation identifizieren und durch geeignete Methoden beseitigen oder reduzieren (GB Psyche).
✅ Berufsbedingte psychische Gesundheitsrisiken größtmöglich minimieren oder kompensieren (z.B. Emotionsarbeit)
✅ Kompetenzbasierte Personalauswahl, Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie Führungsverhalten

Sekundärprävention

Arbeitsbedingte psychische Belastungsreaktionen und Erkrankungen frühzeitig mittels arbeitspsychologischer Instrumente
und Methoden erkennen (Früherkennung)

Tertiärprävention

Rückfälle vermeiden und die nachhaltige Wiedereingliederung von Beschäftigten unterstützen – nicht nur im gesetzlichen
BEM-Verfahren nach SGB IX, §167
Beispielsweise durch ein „Return-to-Work-Management“ bei BEM-Fällen mit psychischer Erkrankung

Bei der Umsetzung betriebsspezifischen Präventions-Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip der Arbeitssicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen (Verhältnisprävention) haben immer Vorrang vor Maßnahmen, die auf individuelles Verhalten abzielen (Verhaltensprävention).

Betriebspsychologische Betreuung für Unternehmen

systematisch – ganzheitlich - langfristig

Sie überträgt das arbeitsmedizinische Betreuungsprinzip auf den mentalen Gesundheitsschutz: psychische Belastungen vermeiden, Belastungserkrankungen frühzeitig erkennen und Rückfälle verhindern.

Gesetzliche Grundlagen für die Arbeitspsychologie im Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetze und DGUV Vorschriften

Angebote der Arbeitspsychologie

Prävention + Früherkennung + Rückfallprophylaxe

Mentale Arbeitsplatz- und Belastungsanalyse

Erfassung psychischer Belastungen sowie individuelle Belastungssensibilität

Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen

Arbeitsschutz und Frühwarnsystem für Unternehmen

Führungskräfteentwicklung als Präventionsfaktor

für mentalen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Mentaler Gesundheitsschutz

Prävention, Früherkennung, Rückfallprophylaxe