Gesetzliche Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Strategische Organisationsentwicklung trifft Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird häufig als reine Arbeitsschutzpflicht betrachtet: gesetzliche Vorschrift, formale Durchführung, Dokumentation und rechtliche Absicherung.
Damit wird ihr enormes Potenzial als strategisches Unternehmensinstrument übersehen. Denn die psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein isoliertes Arbeitsschutzinstrument, sondern ein Steuerungs- und Controllinginstrument, welches eine bestehende Lücke schließt: die Erhebung von Belastungsdaten mit hoher prognostischer Validität, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und aktiv beeinflussen zu können, lange bevor Krankheit entsteht.
sind Arbeitsbedingungen, die sich wissenschaftlich nachgewiesen negativ auf die geistigen Fähigkeiten von Menschen auswirken.
werden mittels schriftlicher Befragung der Mitarbeitenden erfasst.
werden nach berufsspezifischen und strukturellen Belastungen unterschieden.
Online-Fragebögen
Beispielhafte Datenauswertung (fiktiv Werte)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz lassen sich nicht durch Beobachtung oder Einzelgespräche zuverlässig erfassen. Eine fundierte psychische Gefährdungsbeurteilung benötigt deshalb ein Verfahren, das objektive, repräsentative und belastbare Ergebnisse liefert.
Für die Ermittlung psychischer Gefährdungen setze ich wissenschaftlich fundierte und validierte Fragebögen mit einer differenzierten Antwortskala ein, die auf die jeweiligen branchen- und betriebsspezifischen Bedingungen angepasst wird.
Das eingesetzte Screeningverfahren ermöglicht eine systematische Ermittlung psychischer Gefährdungen, erfolgt anonym, ist zu 100 % rechtskonform und bewertet die Gefährdungen nach klaren Ampel-Schwellenwerten, auf Basis arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
Online-Fragebögen
Die Ergebnisse werden quantifiziert und anhand klar definierter Ampel-Schwellenwerte bewertet. Diese Schwellenwerte basieren auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und ermöglichen eine nachvollziehbare Einordnung der erhobenen Daten. So wird erkennbar, in welchen Bereichen kein, geringer oder vermehrter Handlungsbedarf besteht.
Die wissenschaftlich begründete Bewertung schafft damit eine wichtige Verbindung zwischen Datenerhebung, objektiver Beurteilung und konkretem Handeln.
Der Fragebogen zeigt auf, wo psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz und in den Rahmenbedingungen auftreten. Er erklärt jedoch nicht, welche Ursachen dahinterliegen oder wie Gefährdungen und Ursachen zusammenhängen.
Für eine nachhaltige und wirkungsvolle Beseitigung der Gefährdungen ist daher die Ursachenanalyse der sinnvolle nächste Schritt nach der Erhebung und Bewertung.
Die Ursachen können unmittelbar erkennbar sein oder komplexe Zusammenhänge aufweisen, die erst durch eine vertiefte Analyse verständlich werden. Deshalb gibt es nicht das eine geeignete Analyseinstrument für alle Fragestellungen. Je nach Thema können unterschiedliche Methoden einzeln oder miteinander kombiniert eingesetzt werden.
Dazu zählen beispielsweise:
Jedes Unternehmen hat die Option, die Ursachenanalyse eigenständig oder – vollständig / teilweise – mit fachlicher Expertise von Arbeitspsychologen und Arbeitspsychologinnen durchzuführen.
Sind Ursachen und Einflussfaktoren identifiziert, beginnt die Entwicklung geeigneter Maßnahmen. Dabei gibt es jedoch keinen vorgefertigten Maßnahmenkatalog für psychische Gefährdungen. Selbst ein und dieselbe Ursache kann mit verschiedenen Maßnahmen beseitigt werden.
Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen ist deshalb ein gemeinsamer Prozess zwischen arbeitspsychologischer Fachberatung und Unternehmensleitung. Denn welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, kann auch unternehmerische Entscheidungen, Ressourcen und Zielkonflikte berühren.
Meine Aufgabe ist es, diesen Prozess fachlich zu begleiten, Zusammenhänge aufzuzeigen und geeignete Handlungsoptionen zu entwickeln. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen bleibt bei der Unternehmensleitung.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist als Projekt strukturiert und umfasst sieben Projektphasen. Die drei beschriebenen Schritte bilden die Phasen 2, 3 und 4 des Gesamtprojekts.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist zeitlich und personell aufwendiger als die Beurteilung physikalischer Gefährdungen. Sie stellt keine Routineaufgabe dar, sondern ein eigenständiges Projekt, das eine strukturierte Planung und professionelle Steuerung erfordert.
Wie jedes Projekt besitzt auch die Gefährdungsbeurteilung einen klar definierten Anfang und ein festgelegtes Ende. Der Prozess umfasst sieben aufeinander aufbauende Phasen – von der Planung über die Identifikation und Beurteilung der psychischen Belastungen bis hin zur Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen.
Die Projektdauer beträgt – abhängig von Unternehmensgröße, Logistik und Organisationsstruktur – zwischen 12 und 18 Monaten. Der tatsächliche Arbeitsaufwand verteilt sich dabei auf mehrere Projektphasen und ist für die beteiligten Beschäftigten zeitlich überschaubar.
Entscheidend für den Projekterfolg sind eine frühzeitige Planung, klar definierte Verantwortlichkeiten, eine transparente Kommunikation gegenüber den Beschäftigten sowie die aktive Einbindung aller relevanten internen und externen Akteure.
Ein Projektplan mit verbindlichen Terminen, Zuständigkeiten und Arbeitsschritten schafft Transparenz und Orientierung für alle Beteiligten.
Für die Projektsteuerung nutze ich Methoden des agilen Projektmanagements. Regelmäßige Abstimmungen, kurze Feedbackschleifen und eine schrittweise Umsetzung ermöglichen es, flexibel auf betriebliche Veränderungen zu reagieren und den gesamten Prozess praxisnah, transparent und effizient zu gestalten.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an der Branche, der Größe und der Organisationsform Ihres Unternehmens, den Tätigkeitsfeldern sowie der Anzahl der Mitarbeitenden. Daher erfasse ich in einem ersten Schritt diese Daten und führe ein kostenfreies Beratungsgespräch durch.
Auf dieser Grundlage stelle ich ein Verfahren zusammen, das zu Ihren Strukturen und Tätigkeiten passt.
Anschließend erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung zu Aufwand, Zeitrahmen und Kosten.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine systematische Untersuchung der Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen. Untersucht werden die Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalte, soziale Beziehungen, die Arbeitsumgebung sowie besondere Formen der Arbeit.
Ziel ist es, psychische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsfaktoren entsprechend zu verändern.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen in Deutschland ab einem Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchzuführen.
Seit 2013 sind neben den physikalischen und physischen explizit auch die psychischen Belastungen in § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes genannt.
Ein Schwellenwert ist grundsätzlich ein Wert, ab dessen Überschreiten eine bestimmte physische, psychische oder technische Wirkung oder rechtliche Regelung eintritt.
Beispiel: Lärm
Ab 80 Dezibel treten aurale Wirkungen auf, ab permanent 30 Dezibel treten Extra-Aurale Wirkungen auf (DGUV, FBHM-018).
Schwellenwerte werden bei meiner Messmethode qualitativ und quantitativ sichtbar. Inhaltlich durch Häufigkeitsbeschreibungen und quantitativ durch statistische Kennwerte (Mittelwerte, Standardabweichung).
Ab einem bestimmten Mittelwert, ist ein Arbeitsfaktor nicht mehr als unkritisch zu betrachten, sondern ist mit der Überschreitung der Grenze eine gesundheitliche Gefährdung.
Beispiel: Unterbrechungen am Arbeitsplatz
Wenn die Unterbrechung nur selten vorkommt, ist dieser Arbeitsfaktor keine Gefährdung, kommt jedoch die Situation oft oder immer vor, ist die Arbeitsunterbrechung permanent und wird somit zur Gesundheitsgefährdung.
Von den teilnehmenden Mitarbeitenden werden vor, während und nach der Befragung keine personenbezogenen Daten erhoben.
Alle Teilnehmenden erhalten ein einheitliches Passwort. Auch die IP-Adressen werden nicht gespeichert. Dadurch können die Antworten nicht einzelnen Personen zugeordnet werden.
Das Arbeitsschutzgesetz und die GDA schreiben keinen festen Wiederholungszeitraum vor. In diesem Falle sind gemäß den Richtlinien der GDA (4. Auflage, 2022. S. 23) sowie gemäß ArbSchG (§4, Ziffer 3) gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse heranzuziehen.
Auf Basis arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen empfehle ich eine routinemäßige Wiederholung im Abstand von 3-5 Jahren.
Zusätzlich sind gemäß den Richtlinien der GDA (4. Auflage, 2022. S. 24) sowie gemäß ArbSchG (§3 Abs. 1) bei Anlässen, beispielsweise Arbeitsplatzveränderungen aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren.
Als Kriterium für die Repräsentativität der Datenergebnisse setze ich eine mind. 70% Teilnehmerquote pro Arbeitsbereich an, die auf statistischen Grundlagen basiert. Bei einer Beteiligung unter 70% ist nicht verlässlich erkennbar, ob die Ergebnisse zufällig positiv oder zufällig negativ zustande gekommen sind.
Die Befragungsforschung zeigt, dass die Teilnahmequote durch eine transparente und aussagekräftigen Kommunikations- und Informationsstrategie positiv beeinflusst wird. Mitarbeitende beteiligen sich eher, wenn ihnen der Sinn und Zweck der Befragung deutlich ist, sie frühzeitig und transparent informiert werden, das Ergebnis einen unmittelbaren Mehrwert für sie hat sowie dadurch ihre offenen Fragen beantwortet werden.
Daher konzipiere ich gemeinsam mit der internen Projektleitung für jedes Unternehmen einen dezidierten Kommunikationsplan.
Möchten Sie die GB-Psyche als Arbeitsschutzinstrument durchführen oder erfahren, wie Sie diese als Frühwarnsystem und Steuerungsinstrument in Ihrem Unternehmen einsetzen können? Ich berate Sie gerne.
Rufen Sie mich an unter 0151 670 430 22 oder senden Sie mir eine E-Mail.