Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Arbeitsschutzgesetz (§5)

Psychische Gefährdungen sichtbar machen – bevor Krankenstand und Fluktuation steigen

Arbeitsschutz – Frühwarnsystem - Steuerungsinstrument

Mehr als reiner Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird häufig als reine Arbeitsschutzpflicht betrachtet: gesetzliche Vorschrift, formale Durchführung, Dokumentation und rechtliche Absicherung. 

Damit wird ihr enormes Potenzial als strategisches Unternehmensinstrument übersehen. Denn die psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein isoliertes Arbeitsschutzinstrument, sondern ein Steuerungs- und Controllinginstrument, welches eine bestehende Lücke schließt: die Erhebung von Belastungsdaten mit hoher prognostischer Validität, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und aktiv beeinflussen zu können, lange bevor Krankheit entsteht.

Damit ändert sich die Perspektive von der Verwaltung vergangenheitsorientierter Daten (Krankenquote, Fehlzeiten, Arbeitsunfähigkeitstage, Fluktuation) hin zur vorausschauender Steuerungsgröße.
Controlling-Instrument und Kennzahlensystem für Mentale Gesundheit

Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen?

Psychische Belastungen sind …

Faktoren am Arbeitsplatz, die sich negativ auf die geistigen Fähigkeiten, Arbeitsmotivation, Leistungsfähigkeit, Emotionen sowie das soziale Wohlbefinden am Arbeitsplatz auswirken.

Psychische Belastungen werden erfasst …

mittels schriftlicher Befragung Ihrer Mitarbeitenden.

Psychische Belastungen werden unterschieden …

nach berufsspezifischen und internen, strukturellen Belastungen.

Projektmanagement der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Dauer, Ablauf, Termine, Arbeitsschritte und Projektrollen

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist zeitlich und personell aufwendiger als die Beurteilung physikalischer Gefährdungen. Sie stellt keine Routineaufgabe dar, sondern ein eigenständiges Projekt, das eine strukturierte Planung und professionelle Steuerung erfordert.

Wie jedes Projekt besitzt auch die Gefährdungsbeurteilung einen klar definierten Anfang und ein festgelegtes Ende. Der Prozess umfasst sieben aufeinander aufbauende Phasen – von der Planung über die Identifikation und Beurteilung der psychischen Belastungen bis hin zur Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen.

Die Projektdauer beträgt – abhängig von Unternehmensgröße, Logistik und Organisationsstruktur – zwischen 12 und 18 Monaten. Der tatsächliche Arbeitsaufwand verteilt sich dabei auf mehrere Projektphasen und ist für die beteiligten Beschäftigten zeitlich überschaubar.

Entscheidend für den Projekterfolg sind eine frühzeitige Planung, klar definierte Verantwortlichkeiten, eine transparente Kommunikation gegenüber den Beschäftigten sowie die aktive Einbindung aller relevanten internen und externen Akteure.

Ein Projektplan mit verbindlichen Terminen, Zuständigkeiten und Arbeitsschritten schafft Transparenz und Orientierung für alle Beteiligten.

Für die Projektsteuerung nutze ich Methoden des agilen Projektmanagements. Regelmäßige Abstimmungen, kurze Feedbackschleifen und eine schrittweise Umsetzung ermöglichen es, flexibel auf betriebliche Veränderungen zu reagieren und den gesamten Prozess praxisnah, transparent und effizient zu gestalten. 

Identifikation und Bewertung von psychischen Gefährdungen – Schritt 1

Orientierungs- oder Skalierungsverfahren

Symbolbild (KI-generiert)

Online-Fragebögen

Befragungsmethode

Zur Identifikation psychischer Gefährdungen und deren Bewertung benutze ich wissenschaftlich fundierte Fragebögen.

Wissenschaftlich fundierte Fragebögen sind nach testtheoretischen Kriterien entwickelt und überprüft worden. Sie dienen dazu, psychische Gefährdungen objektiv, zuverlässig und gültig zu messen.

Der Unterschied zu „einfachen“ Fragebögen ist, dass sie nicht nur plausibel wirken, sondern ihre Qualität empirisch nachgewiesen wurde. 

Je nach Branche, Unternehmensgröße und Ziel verwende ich beispielsweise: 

Orientierungsverfahren und Skalierungsverfahren

Arten von Fragebögen

Beide Arten von Fragebögen dienen der Identifizierung psychischer Gefährdungen, unterscheiden sich jedoch in der Analysetiefe, der Zielsetzung und dem Grad der Aussagekraft. Welche Fragenbogenart passend ist, hängt von der Organisation, der Unternehmensgröße, den Berufsgruppen und dem gewünschten Detaillierungsgrad der Analyse ab.

Orientierungsverfahren

Ein grobes Einstiegsverfahren, das einen ersten Überblick über mögliche psychische Belastungen gibt.

z.B. Kurzbefragungen mit wenigen Fragen und einer dichotomen Antwortskala (trifft eher zu / trifft eher nicht zu)

Screeningverfahren

Screeningverfahren erheben Gefährdungen differenzierter, zeigen Belastungsschwerpunkte auf und ermöglichen eine Auswertung nach Berufsgruppen oder Arbeitsbereichen.

z.B. umfangreichere Fragebögen mit einer differenzierten Antwortscala und Branchenspezifika

Ursachenanalyse – Schritt 2

dieselbe Gefährdung kann unterschiedliche Ursachen haben

Der Fragebogen zeigt auf, wo psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz und in den Rahmenbedingungen auftreten. Er erklärt jedoch nicht, welche Ursachen dahinterliegen oder wie Gefährdungen und Ursachen zusammenhängen.

Für eine nachhaltige und wirkungsvolle Beseitigung der Gefährdungen ist daher die Ursachenanalyse der sinnvolle nächste Schritt nach der Erhebung und Bewertung.

Die Ursachen können unmittelbar erkennbar sein oder komplexe Zusammenhänge aufweisen, die erst durch eine vertiefte Analyse verständlich werden. Deshalb gibt es nicht das eine geeignete Analyseinstrument für alle Fragestellungen. Je nach Thema können unterschiedliche Methoden einzeln oder miteinander kombiniert eingesetzt werden.

Dazu zählen beispielsweise: 

Jedes Unternehmen hat die Option die Ursachenanalyse eigenständig oder – vollständig / teilweise – mit fachlicher Expertise von Arbeitspsychologen und Arbeitspsychologinnen durchzuführen.

Zielgerichtete Beseitigung der psychischen Gefährdungen – Schritt 3

nicht das Symptom behandeln, sondern die Ursache

Maßnahmen müssen zur Ursache passen, dann reduziert sich auch die Gefährdung.

Branchen- und betriebsspezifisches Vorgehen

auch für Kleinst- und Kleinunternehmen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an der Branche, der Größe und der Organisationsform Ihres Unternehmens, den Tätigkeitsfeldern sowie der Anzahl der Mitarbeitenden. Daher erfasse ich in einem ersten Schritt diese Daten und führe ein kostenfreies Beratungsgespräch durch. 

Auf dieser Grundlage stelle ich ein Verfahren zusammen, das zu Ihren Strukturen und Tätigkeiten passt.

Anschließend erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung zu Aufwand, Zeitrahmen und Kosten.

Referenzprojekte

Über die Jahre habe ich Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen in unterschiedlichen Branchen erfolgreich begleitet:

Möchten Sie die GB-Psyche als Arbeitsschutzinstrument durchführen oder erfahren, wie sie diese als Frühwarnsystem und Steuerungsinstrument in Ihrem Unternehmen einsetzen können? Ich berate Sie gerne.

Rufen Sie mich an unter 0151 670 430 22 oder senden mir eine E-Mail.