Arbeitspsychologie im Arbeitsschutz

Arbeitspsychologie im Arbeitsschutz (ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2)

bedeutet mentaler Gesundheitsschutz - nicht Gesundheitsförderung

Arbeitsbedingungen verursachen nachweislich psychische Erkrankungen, wenn sie gesundheitsschädlich gestaltet sind – unabhängig von individuellen Persönlichkeitsmerkmalen. Deshalb wurde die Prävention psychischer Erkrankungen 2013 ausdrücklich in den gesetzlichen Arbeitsschutz aufgenommen.

Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen im Arbeitsschutz haben denselben gesetzlichen Auftrag wie Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erfüllen. Denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 verfolgen ein gemeinsames Ziel:

Prävention – die Erhaltung der mentalen und körperlichen Gesundheit von Beschäftigten.

Daraus ergibt sich ein arbeitspsychologisches Präventionskonzept für die mentale Gesundheit auf drei Ebenen:

Primärprävention

✅ Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen nach arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen.
✅ Psychische Gesundheitsrisiken in der Organisation identifizieren und durch geeignete Methoden beseitigen oder reduzieren (GB Psyche).
✅ Berufsbedingte psychische Gesundheitsrisiken größtmöglich minimieren oder kompensieren (z.B. Emotionsarbeit)

Sekundärprävention

Arbeitsbedingte psychische Belastungsreaktionen und Erkrankungen frühzeitig mittels arbeitspsychologischer Instrumente
und Methoden erkennen (Früherkennung)

Tertiärprävention

Rückfälle vermeiden und die nachhaltige Wiedereingliederung von Beschäftigten unterstützen – nicht nur im gesetzlichen
BEM-Verfahren nach SGB IX, §167
Beispielsweise durch ein „Return-to-Work-Management“ bei BEM-Fällen mit psychischer Erkrankung

Bei der Umsetzung betriebsspezifischen Präventions-Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip der Arbeitssicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen (Verhältnisprävention) haben immer Vorrang vor Maßnahmen, die auf individuelles Verhalten abzielen (Verhaltensprävention).

Betriebspsychologische Betreuung für Unternehmen

systematisch – ganzheitlich - langfristig

Sie überträgt das arbeitsmedizinische Betreuungsprinzip auf den mentalen Gesundheitsschutz: psychische Belastungen vermeiden, Belastungserkrankungen frühzeitig erkennen und Rückfälle verhindern.

Gesetzliche Grundlagen für die Arbeitspsychologie im Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetze und DGUV Vorschriften

Angebote der Arbeitspsychologie

Prävention + Früherkennung + Rückfallprophylaxe

Individuelle mentale Arbeitsplatzanalyse (IMA)

Erfassung psychischer Belastungen sowie individuelle Belastungssensibilität

Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen

Arbeitsschutz und Frühwarnsystem für Unternehmen

Führungskräfteentwicklung als Präventionsfaktor

für mentalen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

15.07.-15.08.2026 – kostenfreier Ersttermin

ab 16.08.2026 – Preis für Ersttermin 90 €

ab dem zweiten Termin – 135 € pro Stunde

Die arbeitsmedizinische Praxis bringt regelmäßig Fragestellungen mit sich, die neben medizinischem Fachwissen auch Kenntnisse aus Arbeits- und Organisationspsychologie, Kommunikation sowie betrieblichen Strukturen erfordern.

Die Supervision richtet sich an Arbeitsmediziner:innen – auch in Weiterbildung -, die arbeitspsychologische Fragestellungen strukturiert reflektieren und Handlungsoptionen entwickeln möchten.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne vorab zur Verfügung.