Arbeitsbedingungen verursachen nachweislich psychische Erkrankungen, wenn sie gesundheitsschädlich gestaltet sind – unabhängig von individuellen Persönlichkeitsmerkmalen. Deshalb wurde die Prävention psychischer Erkrankungen 2013 ausdrücklich in den gesetzlichen Arbeitsschutz aufgenommen.
Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen im Arbeitsschutz haben denselben gesetzlichen Auftrag wie Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erfüllen. Denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 verfolgen ein gemeinsames Ziel:
Prävention – die Erhaltung der mentalen und körperlichen Gesundheit von Beschäftigten.
Daraus ergibt sich ein arbeitspsychologisches Präventionskonzept für die mentale Gesundheit auf drei Ebenen:

Primärprävention

Sekundärprävention

Tertiärprävention
Bei der Umsetzung betriebsspezifischen Präventions-Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip der Arbeitssicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen (Verhältnisprävention) haben immer Vorrang vor Maßnahmen, die auf individuelles Verhalten abzielen (Verhaltensprävention).
Sie überträgt das arbeitsmedizinische Betreuungsprinzip auf den mentalen Gesundheitsschutz: psychische Belastungen vermeiden, Belastungserkrankungen frühzeitig erkennen und Rückfälle verhindern.
Erfassung psychischer Belastungen sowie individuelle Belastungssensibilität
Arbeitsschutz und Frühwarnsystem für Unternehmen
für mentalen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Prävention, Früherkennung, Rückfallprophylaxe