Unternehmen ab einer/einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, eine*n Betriebsarzt oder Betriebsärztin zu bestellen.
Die Dienstleistung von Arbeitspsychologen*innen ist jedoch nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch unterstützt die arbeitspsychologische Betreuung maßgeblich bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – etwa
physische Ergonomie am Arbeitsplatz
elektronisch höhenverstellbarer Schreibtisch, Sitzmöbel, Stehpulte
mentale Ergonomie am Arbeitsplatz
Arbeits- und Organisationsprozesse sowie Führungsstrukturen
Arbeitspsychologische Betreuung ist damit ein Baustein zur Erfüllung unternehmerischer Fürsorgepflichten und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Ziel ist es, Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse, Informations- und Führungsstrukturen so zu gestalten, dass sie die Mitarbeitenden nicht krank machen. Die Folge permanenter psychischer Belastungen sind Burnout, Depressionen, Belastungs- und somatoforme Störungen sowie Anpassungsstörungen.
Neben der Prävention psychischer Belastungen kommt daher der frühzeitigen Identifikation mentaler Belastungsstörungen eine zentrale Bedeutung zu. Je früher die Problematik identifiziert und adressiert wird, desto kürzer fallen die krankheitsbedingten Fehlzeiten aus – was sich positiv auf Arbeitnehmende, Kollegen/innen und Arbeitgeber:innen auswirkt.
In der Praxis unterstütze ich Unternehmen mit arbeitspsychologischen Methoden, Instrumenten und Verfahren, um Arbeitsplätze zu analysieren, zu bewerten und kognitiv ergonomisch zu gestalte. Dazu gehören:
Die Arbeitspsychologie sichert durch die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen und Führungsstrukturen langfristig den Unternehmenserfolg und wirkt dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegen.
Ihr Ziel ist es, Überlastungssituationen und psychische Krankheiten zu vermeiden sowie Arbeitszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeitenden gleichermaßen zu erhalten.