Unternehmen ab einer/einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, eine*n Betriebsarzt oder Betriebsärztin zu bestellen.
Die Dienstleistung von Arbeitspsychologen*innen ist jedoch nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch unterstützt die arbeitspsychologische Betreuung maßgeblich bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – etwa
physische Ergonomie am Arbeitsplatz
elektronisch höhenverstellbarer Schreibtisch, Sitzmöbel, Stehpulte
mentale Ergonomie am Arbeitsplatz
Arbeits- und Organisationsprozesse sowie Führungsstrukturen
Ich biete kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine arbeitspsychologische Betreuung an, die darauf abzielt, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass psychische Belastungen und Erkrankungen vorgebeugt werden – ganz im Sinne der Verhältnisprävention.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht das Verhalten einzelner Personen, sondern die Gestaltung von Arbeits- und Organisationsprozessen sowie Führungsstrukturen.
In der Praxis unterstütze ich Unternehmen mit arbeitspsychologischen Methoden, Instrumenten und Verfahren, um Arbeitsplätze zu analysieren, zu bewerten und kognitiv ergonomisch zu gestalte. Dazu gehören:
Die Arbeitspsychologie sichert durch die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen und Führungsstrukturen langfristig den Unternehmenserfolg und wirkt dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegen.
Ihr Ziel ist es, Überlastungssituationen und psychische Krankheiten zu vermeiden sowie Arbeitszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeitenden gleichermaßen zu erhalten.