Jedes Unternehmen wird betriebsmedizinisch betreut.
Die Betriebsmedizin hat die Aufgabe, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Die körperliche Gesundheit der Mitarbeitenden ist damit systematisch und strukturell abgesichert.
Doch wer übernimmt diese Verantwortung für die psychische Gesundheit?
Arbeitsbedingte psychische Reaktionen und Erkrankungen entstehen nicht „plötzlich“. Ursächlich sind ungünstige Arbeitsbedingungen, Führungsverhalten oder strukturelle Gegebenheiten, die über längere Zeit wirken.
Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen zufolge stehen psychische Erkrankungen bei den Arbeitsunfähigkeitstagen an dritter Stelle – hinter Atemwegserkrankungen und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems.
(Quelle: DAK Psychreport 2025)
Genau hier setzt die Betriebspsychologische Regelbetreuung an.
Sie überträgt das systematische, ganzheitliche und langfristige Betreuungsprinzip der Betriebsmedizin auf die mentale Gesundheit – mit vergleichbarem Ziel, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu vermeiden, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, wirksam zu steuern und Rückfälle oder Verschlimmerung zu verhindern.
Betriebspsychologische Betreuung wird passgenau auf das Unternehmen, die Branche sowie den Berufs-/Tätigkeitsprofilen ausgerichtet und umfasst im Einzelnen u.a.:
Teilnahme an betrieblichen Sitzungen (z.B. ASA-Sitzung, Gesundheitskreise)
Aufträge erfolgen flexibel je nach Fragestellung und tatsächlichem Bedarf.
Umfang, Dauer und Anzahl der Aufträge richten sich nach der konkreten Fragestellung – nicht nach festen Modellen.
Schildern Sie mir Ihre Fragestellung und Ziele. Ich prüfe die Optionen und den möglichen Rahmen.