der A&O Psychologie
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte der A&O Psychologie, Kärntener Str. 3, 10827 Berlin (nachfolgend „A&O Psychologie“).
Etwaige Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder einer Auftraggeberin werden nicht Bestandteil eines zwischen A&O Psychologie und diesem
Auftraggeber oder dieser Auftraggeberin geschlossenen Vertrags, auch wenn A&O Psychologie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und eine Leistung
erbringt.
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen A&O Psychologie und ihren Auftraggeber/innen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Abweichende AGB der Auftraggeber/innen werden zurückgewiesen.
2.1 Der Leistungsumfang von A&O Psychologie besteht aus den folgenden Dienstleistungen:
Arbeits- und organisationspsychologische Dienstleistungen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Arbeitsschutzgesetze (ArbSchG, ASiG, SGB IV § 167)
sowie der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der
Präventionsgesetze (PrävG, SGB V).
2.2 Die Leistungserbringung erfolgt außerhalb von Berlin zu 100 % digital, z. B. per E-Mail-Kommunikation, in Online-Formaten für Projektbesprechungen, Coaching und Beratung oder im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen.
Die Auftraggeber/innen stellen hierfür die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Mitarbeitenden bereit. Innerhalb von Berlin sind
Präsenztermine möglich.
A&O Psychologie handelt grundsätzlich bei der Ausübung ihrer Fachkunde im Rahmen der Aufgaben und Anforderungen, die sich aus dem Arbeitsschutz-
und Arbeitssicherheitsgesetz ergeben, weisungsfrei (ASiG, § 8).
Dazu zählen unter anderem die psychische Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, § 5), arbeitspsychologische Fragestellungen (ASiG, § 3) sowie Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
4.1 Ein von A&O Psychologie unterbreitetes Angebot behält vier Wochen seine Gültigkeit.
4.2 Maßgeblich für den Auftrag ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch A&O Psychologie oder eine von A&O Psychologie beauftragte Person. Gegen die Inhalte dieser Auftragsbestätigung können die Auftraggeber/innen innerhalb von drei Werktagen schriftlich widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zustande.
4.3 Alle Dienstleistungen von A&O Psychologie werden ausschließlich gegenüber den Auftraggebenden erbracht. A&O Psychologie
übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit.
4.4 Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar.
4.5 Die Auftraggeber/innen stimmen dem elektronischen Rechnungserhalt zu. Elektronische Rechnungen werden am Ende eines Monats
per E-Mail zugesandt.
5.1 Die Auftraggebenden sind verpflichtet, auf eigene Kosten die Tätigkeit von A&O Psychologie so umfassend wie erforderlich zu
unterstützen. Sie sind insbesondere verpflichtet, A&O Psychologie alle für die Durchführung der Dienstleistungen relevanten Informationen und Daten
vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
A&O Psychologie ist nicht verpflichtet, von den Auftraggeber/innen zur Verfügung gestellte Informationen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit
zu überprüfen, es sei denn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls besteht hierzu Anlass oder dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Die Auftraggeber/innen sind ebenfalls verpflichtet, alle Voraussetzungen im Unternehmen bzw. in der Organisation zu schaffen, die zur effizienten
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Typische Mitwirkungspflichten sind insbesondere:
5.2 Verzögerungen oder Zusatzkosten, die durch fehlende oder nicht fristgerechte Zuarbeit der Auftraggeber/innen entstehen, gehen zu
Lasten der Auftraggeber/innen.
Durch A&O Psychologie erstellte Präsentationen, Konzepte, Informationsmaterialien und Analysen dürfen von den Auftraggeber/innen nur
intern genutzt und ohne Zustimmung von A&O Psychologie nicht an Dritte weitergegeben werden.
A&O Psychologie sowie von A&O Psychologie beauftragte Personen und Unternehmen sind verpflichtet, über betriebliche Angelegenheiten der
Auftraggeber/innen Stillschweigen zu bewahren, die ihnen im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch die Auftraggeber/innen offenbart wurden oder
anderweitig zur Kenntnis gelangt sind.
8.1 Sofern ein vereinbarter Termin von den Auftraggeber/innen oder den betreffenden Mitarbeitenden (z. B. im Rahmen eines Return-to-Work-Coachings) nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt wird, behält sich A&O Psychologie vor, Stornokosten zu berechnen. Diese richten sich nach der für den Termin eingeplanten Leistungszeit bzw. der vorgesehenen Leistung.
8.2 Terminabsagen mit einer Frist von weniger als 48 Stunden aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bleiben davon unberührt.
9.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuell geltenden Umsatzsteuer, sofern dies nicht anders gekennzeichnet ist.
9.2 Alle Dienstleistungen werden nach Erbringung der Leistung am Ende des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
9.3 Die Rechnungen sind, sofern auf ihnen nichts anderes vermerkt ist, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen schriftlich und begründet an die oben genannte Adresse von
A&O Psychologie mitzuteilen.
9.4 Während des Verzugs hat A&O Psychologie für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegenüber den Auftraggeber/innen
in Höhe von 8 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz.
Die Auftraggeber/innen kommen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommen die Auftraggeber/innen mit Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. § 286 BGB bleibt
unberührt. Geraten die Auftraggeber/innen mit einer Zahlung in Verzug, gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.
10.1 A&O Psychologie haftet gegenüber den Auftraggeber/innen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch A&O Psychologie oder eine ihrer Vertreter/innen zurückzuführen sind.
Gleiches gilt bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind diejenigen
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
Hierzu zählen insbesondere die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten eines Vertrags.
10.2 Im Übrigen haftet A&O Psychologie gegenüber den Auftraggeber/innen nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
10.3 Soweit die Haftung von A&O Psychologie beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten.
10.4 Aufgrund der Regelungen der Absätze 1 bis 3 erfolgt ausdrücklich keine Beweislastumkehr.
10.5 Verletzt A&O Psychologie leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Absatz 1, haftet A&O Psychologie nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
10.6 Für die von A&O Psychologie beauftragten Subunternehmer und Drittanbieter sowie deren Software, die im Rahmen der Leistungserbringung Anwendung finden, ist die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
10.7 Sofern A&O Psychologie nicht für eine vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Pflichtverletzung, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, können Ansprüche der Auftraggeber/innen auf Schadensersatz nur innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
Dies gilt nicht, wenn das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreibt, wie etwa in § 438 Abs. 1 S. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 S. 2 BGB.
10.8 Für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften wird keine Verantwortung
übernommen, es sei denn, deren Prüfung wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Die Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch eigenhändige Unterzeichnung der Erklärung und/oder des Vertrags gewahrt.
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar
sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, soweit nicht unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung eine Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt.
Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss eines Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung und dem Gesamtzweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
Berlin, 01.08.2026