Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
(GB Psyche)

Gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Seit 2013 sind Arbeitgeber:innen nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 Abs. 3, Nr. 6 ArbSchG) verpflichtet, neben physischen auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung abzuleiten.

Der Prozess ist weniger komplex, als er zunächst erscheint – mit einer klaren Vorgehensweise lässt er sich strukturiert und effektiv umsetzen.

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Psychische Belastungen sind …

Faktoren am Arbeitsplatz, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsmotivation, die geistige und emotionale Gesundheit sowie das Wohlbefinden auswirken.

Psychische Belastungen werden erfasst …

mittels schriftlicher oder mündlicher Befragung Ihrer Mitarbeitenden.

Psychische Belastungen werden unterschieden …

nach berufsspezifischen und internen, strukturellen Belastungen.

Methoden zur Erfassung psychischer Gefährdungen

Welche Methode für ein Unternehmen geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Unternehmensgröße, der Branche sowie den Berufsgruppen.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Methoden nach der Zielsetzung

Orientierungsverfahren

Diese Verfahren verschaffen Unternehmen einen groben Überblick über interne psychische Gefährdungen. 

Beispiel: Prüfliste der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Screeningverfahren

Screening-Verfahren wie COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) oder KFZA (Kurzfragebogen zur Arbeitsplatzanalyse) erfassen psychische Gefährdungen differenziert und ermöglichen eine Auswertung nach Berufsgruppen. 

Ich empfehle, die psychische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit internen Ressourcen – wie der Personalabteilung oder dem Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements – durchzuführen. Dies fördert die Akzeptanz und das Vertrauen der Mitarbeitenden in den Prozess.

Bei einer erstmaligen Durchführung oder beim Einsatz eines Screening-Verfahrens ist jedoch die punktuelle Einbindung einer Arbeitspsychologin bzw. eines Arbeitspsychologen sinnvoll.

Dauer und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psyche) erfolgt in sieben Schritten und nimmt etwa 12–15 Monate bis zur Auswertung der Ergebnisse in Anspruch. Eine vorausschauende und sorgfältige Planung ist – wie bei jedem Projekt – entscheidend für den Erfolg.

Arbeitsbereiche oder Tätigkeitsgruppen festlegen
Psychische Gefährdungen ermitteln
Psychische Gefährdungen nach der Intensität beurteilen
Maßnahmen zur Beseitigung oder größtmöglichen Minimierung der Gefährdungen festlegen
Maßnahmen im Unternehmen durchführen
Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
Gefährdungsbeurteilung in 3–5 Jahren wiederholen
Die Durchführung dauert in der Regel 12–15 Monate bis zur Auswertung.

Fachliche Begleitung bei der Durchführung

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Als Arbeitspsychologin unterstütze ich Sie gern bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.